Nebelswall 1 - 33602 Bielefeld
0521 - 51 23 94

Hausordnung des Ratsgymnasiums Bielefeld


Es versteht sich von selbst, dass in einer Schule, in der auf begrenztem Raum so viele Menschen zusammenarbeiten und zusammenleben, Regeln getroffen werden müssen, damit Personen nicht gefährdet und Sachen nicht beschädigt werden.


A Zugang zum Gebäude, zu den Räumen und zum Schulgelände

  1. Das Gebäude wird mit dem ersten Klingelzeichen um 7.40 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet.
  2. Auswärtige Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I können bis 7.30 Uhr Raum 18 im unteren Flur aufsuchen. Für die Sekundarstufe II steht der Oberstufenraum zur Verfügung.
  3. Bei Regenwetter und strenger Kälte entscheidet die Frühaufsicht über Ausnahmen.
  4. Schülerinnen und Schüler, die nicht zur ersten Stunde zu kommen brauchen, betreten erst unmittelbar vor ihrem Unterricht das Gebäude, damit während der Unterrichtszeit keine unnötige Unruhe auf den Fluren oder in den Klassenräumen entsteht Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können sich in Freistunden in ihrem Aufenthaltsraum aufhalten oder im Forum (gemäß Nutzungsordnung) arbeiten.
  5. Die Zwischentür zum Haupteingang an der Parkseite bleibt aus Sicherheitsgründen während der Unterrichtszeit von außen geschlossen.
  6. In der kalten Jahreszeit ist auf das Schließen der Zwischentüren in den Treppenhäusern zu achten.
  7. Die Klassenräume werden von den Fachlehrern bzw. den Fachlehrerinnen dann abgeschlossen, wenn die Klassen in die große Pause gehen, Fachräume aufsuchen oder ihren Vormittagsunterricht beendet haben. Am Ende der großen Pause werden die Klassenräume von den Aufsichten auf den jeweiligen Fluren aufgeschlossen.
  8. Fachräume und Smartboardräume dürfen nur gemeinsam mit dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin betreten werden.
  9. Die Benutzung der Parkplätze auf dem Schulgelände ist Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.


B Regelungen für die Pausen

  1. Alle Schüler und Schülerinnen verlassen während der großen Pausen das Gebäude. Bei einem Raumwechsel stellen die Klassen ihre Taschen vor den Räumen ab, in denen sie in der 3. bzw. 5. Stunde Unterricht haben. Ein Ordnungsdienst bei abgelegten Sachen vor den Klassen- und Fachräumen ist gestattet. Eine besondere Regel gilt für die Klassen, die in der 2. bzw. 4.Stunde Sport haben: die Taschen bleiben im Eingangsbereich der Hallen liegen und werden erst am Ende der Pause abgeholt. Eine Ausnahme bilden Regenpausen; nach dreimaligem zusätzlichen Läuten können die Klassen in ihren Klassenräumen bleiben.
  2. Die Oberstufenschüler und – schülerinnen dürfen sich in den Pausen im vorderen Teil des Museumsgartens aufhalten. Zu Beginn der Pausen dürfen sie auch den Oberstufenraum aufsuchen.
  3. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgebäude während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen. Sie halten sich nur auf dem Schulhof des Ratsgymnasiums auf.


C Beschaffung und Verbreitung von Informationen

  1. Die Vertretungspläne und Klausurenpläne werden für jeweils ein bis zwei Tage im Voraus am Monitor im unteren Flur (neben Raum 5) angezeigt. In jeder Klasse ist der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin und in jedem Kurs der Kurssprecher bzw. die Kurssprecherin für die Vermittlung von Informationen über denVertretungsunterricht an die Mitschüler verantwortlich. Bleibt eine Lehrkraft länger als 5 Minuten aus, meldet sich der verantwortliche Schüler bzw. die verantwortliche Schülerin am Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.
  2. Sonstige Mitteilungen werden nur in den dafür vorgesehenen Vitrinen ausgehängt.
  3. Über den Aushang aller schulexternen Mitteilungen und Plakate entscheidet der Schulleiter.


D Schutz der Gesundheit

  1. Mäntel und Jacken, aus denen Wertsachen herauszunehmen sind, sollen in den Fluren aufgehängt werden.
  2. Das Spielen mit Lederbällen außerhalb des Unterrichts sowie das Schneeballwerfen auf dem Schulhof sind nicht erlaubt.
  3. Für die Nutzung der Spielgeräte gelten folgende Regeln:
    • An den Geräten darf niemand geschubst, gestoßen oder gezogen werden.
    • Das Springen von der mittleren und oberen Ebene der Kletterspinne ist verboten.
    • Die Seile an der Kletterspinne dürfen nicht als „Katapult“ benutzt werden.
    • Das Werfen mit Rindenmulch ist untersagt.
    • Während der Unterrichtszeit ist vor dem Anbau darauf zu achten, dass der Unterricht im Gebäude nicht gestört wird.
  4. Laufen und Ballspielen sowie die Benutzung von Skateboards u. ä. im Gebäude sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  5. Rauchen im Gebäude und auf dem Schulgelände ist Schülern und Schülerinnen gemäß dem Schulgesetz nicht erlaubt.


E Pflege und Unterhaltung von Inventar, Gebäude und Schulgebäude

  1. Gebäude, Einrichtungsgegenstände und Materialien sind unbedingt schonend zu behandeln.
  2. Tische und Stühle dürfen nicht eigenmächtig zwischen den Räumen ausgetauscht werden. Bei Fehlbestand oder Beschädigungen ist der Hausmeister oder die stellvertretende Schulleitung zu verständigen.
  3. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler und Schülerinnen die Stühle auf die Tische.
  4. Jeweils zwei Schülerinnen oder Schüler einer Klasse sind für den Ordnungsdienst in der Klasse zuständig, fegen nach dem Unterrichtsschluss den Klassenraum und schließen die Fenster.
  5. Schüler und Schülerinnen der Quinten säubern nach Plan im Anschluss an die großen Pausen das Schulgelände von Papier und sonstigem Müll.
  6. Die Untertertien stellen im Wechsel Schüler und Schülerinnen, die am Ende der großen Pause in den Fluren und Treppenhäusern Papier und sonstigen Müll beseitigen.
  7. Die Obertertien kümmern sich im Wechsel um die Reinigung der Verschmutzungen an den Wänden der Treppenhäuser und der Flure.
  8. Für die Ordnung im Oberstufenraum sind die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase verantwortlich.


F Sonstiges

  1. Während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände müssen jegliche kommunikations- und unterhaltungselektronischen Geräte (Mobiltelefone, Kopfhörer, etc.) ausgeschaltet und in der Tasche verpackt sein. Sie dürfen weder benutzt werden, noch sichtbar sein. Lediglich im Oberstufenraum und in den stufenbezogenen Arbeitsräumen ist für Schülerinnen und Schüler der SII die Nutzung gestattet.Die mit der Lehrkraft abgestimmte unterrichtliche Mediennutzung ist davon unberührt.

Die Hausordnung gilt sinngemäß auch für den Nachmittagsunterricht.
Sie tritt durch Beschluss der Schulkonferenz vom 13.06.2022 am 10.08.2022 in Kraft.

H. - J. Nolting, Schulleiter

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Hausordnung des Ratsgymnasiums Bielefeld

Es versteht sich von selbst, dass in einer Schule, in der auf begrenztem Raum so viele Menschen zusammenarbeiten und zusammenleben, Regeln getroffen werden müssen, damit Personen nicht gefährdet und Sachen nicht beschädigt werden.

A  Zugang zum Gebäude, zu den Räumen und zum Schulgelände

 

  1. Das Gebäude wird mit dem ersten Klingelzeichen um 7.40 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet.
  2. Auswärtige Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I können bis 7.30 Uhr Raum 18 im unteren Flur aufsuchen. Für die Sekundarstufe II steht der Oberstufenraum zur Verfügung.
  3. Bei Regenwetter und strenger Kälte entscheidet die Frühaufsicht über Ausnahmen.
  4. Schülerinnen und Schüler, die nicht zur ersten Stunde zu kommen brauchen, betreten erst unmittelbar vor ihrem Unterricht das Gebäude, damit während der Unterrichtszeit keine unnötige Unruhe auf den Fluren oder in den Klassenräumen entsteht Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können sich in Freistunden in ihrem Aufenthaltsraum aufhalten oder im Forum (gemäß Nutzungsordnung) arbeiten.
  5. Die Zwischentür zum Haupteingang an der Parkseite bleibt aus Sicherheitsgründen während der Unterrichtszeit von außen geschlossen.
  6. In der kalten Jahreszeit ist auf das Schließen der Zwischentüren in den Treppenhäusern zu achten.
  7. Die Klassenräume werden von den Fachlehrern bzw. den Fachlehrerinnen dann abge-schlossen, wenn die Klassen in die große Pause gehen, Fachräume aufsuchen oder ihren Vormittagsunterricht beendet haben. Am Ende der großen Pause werden die Klassenräume von den Aufsichten auf den jeweiligen Fluren aufgeschlossen.
  8. Fachräume und Smartboardräume dürfen nur gemeinsam mit dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin betreten werden.
  9. Die Benutzung der Parkplätze auf dem Schulgelände ist Schülerinnen und Schülern nicht ge­stattet.

B Regelungen für die Pausen

 

  1. Alle Schüler und Schülerinnen verlassen während der großen Pausen das Gebäude. Bei einem Raumwechsel stellen die Klassen ihre Taschen vor den Räumen ab, in denen sie in der 3. bzw. 5.Stunde Unterricht haben. Ein Ordnungsdienst bei abgelegten Sachen vor den Klassen- und Fachräumen ist gestattet.

Eine besondere Regel gilt für die Klassen, die in der 2. bzw. 4.Stunde Sport haben: die Taschen bleiben im Eingangsbereich der Hallen liegen und werden erst am Ende der Pause abgeholt.

Eine Ausnahme bilden Regenpausen; nach dreimaligem zusätzlichen Läuten können die Klassen in ihren Klassenräumen bleiben.

  1. Die Oberstufenschüler und – schülerinnen dürfen sich in den Pausen im vorderen Teil des Museumsgartens aufhalten. Zu Beginn der Pausen dürfen sie auch den Oberstufenraum aufsuchen.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgebäude während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen. Sie halten sich nur auf dem Schulhof des Ratsgymnasiums auf.

C Beschaffung und Verbreitung von Informationen

 

  1. Die Vertretungspläne und Klausurenpläne werden für jeweils ein bis zwei Tage im Voraus am Monitor im unteren Flur (neben Raum 5) angezeigt.

In jeder Klasse ist der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin und in jedem Kurs der Kurssprecher bzw. die Kurssprecherin für die Vermittlung von Informationen über den Vertretungsunterricht an die Mitschüler verantwortlich. Bleibt eine Lehrkraft länger als 5 Minuten aus, meldet sich der verantwortliche Schüler bzw. die verantwortliche Schülerin am Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.

  1. Sonstige Mitteilungen werden nur in den dafür vorgesehenen Vitrinen ausgehängt.
  2. Über den Aushang aller schulexternen Mitteilungen und Plakate entscheidet der Schulleiter.

D Schutz der Gesundheit

 

  1. Mäntel und Jacken, aus denen Wertsachen herauszunehmen sind, sollen in den Fluren aufgehängt werden.
  2. Das Spielen mit Lederbällen außerhalb des Unterrichts sowie das Schneeballwerfen auf dem Schulhof sind nicht erlaubt.
  3. Für die Nutzung der Spielgeräte gelten folgende Regeln:
    • An den Geräten darf niemand geschubst, gestoßen oder gezogen werden.
    • Das Springen von der mittleren und oberen Ebene der Kletterspinne ist verboten.
    • Die Seile an der Kletterspinne dürfen nicht als „Katapult“ benutzt werden.
    • Das Werfen mit Rindenmulch ist untersagt.
    • Während der Unterrichtszeit ist vor dem Anbau darauf zu achten, dass der Unterricht im Gebäude nicht gestört wird.
  4. Laufen und Ballspielen sowie die Benutzung von Skateboards u. ä. im Gebäude sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  5. Rauchen im Gebäude und auf dem Schulgelände ist Schülern und Schülerinnen gemäß dem Schulgesetz nicht erlaubt.

E Pflege und Unterhaltung von Inventar, Gebäude und Schulgebäude

1.       Gebäude, Einrichtungsgegenstände und Materialien sind unbedingt schonend zu behandeln.

2.       Tische und Stühle dürfen nicht eigenmächtig zwischen den Räumen ausgetauscht werden. Bei Fehlbestand oder Beschädigungen ist der Hausmeister oder die stellvertretende Schulleitung zu verständigen.

3.       Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler und Schülerinnen die Stühle auf die Tische.

4.       Jeweils zwei Schülerinnen oder Schüler einer Klasse sind für den Ordnungsdienst in der Klasse zuständig, fegen nach dem Unterrichtsschluss den Klassenraum und schließen die Fenster.

5.       Schüler und Schülerinnen der Quinten säubern nach Plan im Anschluss an die großen Pausen das Schulgelände von Papier und sonstigem Müll.

6.       Die Untertertien stellen im Wechsel Schüler und Schülerinnen, die am Ende der großen Pause in den Fluren und Treppenhäusern Papier und sonstigen Müll beseitigen.

7.       Die Obertertien kümmern sich im Wechsel um die Reinigung der Verschmutzungen an den Wänden der Treppenhäuser und der Flure.

8.       Für die Ordnung im Oberstufenraum sind die Schülerinnen und Schüler der Ein-führungsphase verantwortlich.

F Sonstiges

 

  1. Während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände müssen jegliche kommunikations- und unterhaltungselektronischen Geräte (Mobiltelefone, mp3-player, Kopfhörer etc.) ausgeschaltet und in der Tasche verpackt sein. Sie dürfen weder benutzt werden noch sichtbar sein. Lediglich im Oberstufenraum ist für Schülerinnen und Schüler der SII die Nutzung zur Zeit erprobungsweise gestattet.

Die Hausordnung gilt sinngemäß auch für den Nachmittagsunterricht.

Sie tritt durch Beschluss der Schulkonferenz vom 28.06.2016 am 24.08.2016 in Kraft.

           

                                                                                  H. - J. Nolting, Schulleiter

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